§7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wird zu ungerader Anzahl seiner Mitglieder gewählt.
Vorsitzende/r und stellvertretende/r Vorsitzende/r werden funktionsbezogen gewählt.
Vorsitzende/r und Stellvertreter/in sind jede/r für sich Vorstand des Vereins im Sinne des §26,2 BGB.
2. Der Vorstand leitet und vertritt den Verein nach den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.
3. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch Stimmenmehrheit.
4. Über die Vorstandsbeschlüsse ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen. Alle Protokolle sind für die Mitglieder
des Vereins zugänglich zu machen.
5. Auf jeder Mitgliederversammlung hat der Vorstand einen Tätigkeitsbericht vorzulegen und zur Diskussion zu stellen.